Naturfreunde Jugend Voitsberg
Kinder-Sommercamp 2026
11. – 12. August 2026
Naturfreundehaus Sattelhaus, Voitsberg
Wichtiger Hinweis: Medikamente
BetreuerInnen von Feriencamps sind von Gesetzes wegen nicht dazu ermächtigt, Medikamente an Kinder zu verabreichen. Bei akuten Erkrankungen/Unfällen dürfen keinesfalls eigenmächtig Medikamente verabreicht werden. Es wird sofort ein Arzt/eine Ärztin hinzugezogen.
Ausnahme bei chronischen Erkrankungen/Allergien: Ist die Teilnahme nur mit Medikamentengabe möglich, kann sich die Betreuungsperson freiwillig dazu bereit erklären – mit schriftlicher ärztlicher Verordnung und Einverständniserklärung der Eltern. Es besteht keine Verpflichtung zur Verabreichung.
Notfall: Tritt ein Notfall ein, ist jede/jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten (z.B. Injektion bei Bienenstichallergie).
Vollständige Informationen
Medikamentengabe – vollständige Regelung ▾
BetreuerInnen von Feriencamps sind von Gesetzes wegen nicht dazu ermächtigt, Medikamente an Kinder zu verabreichen. Bei akuten Erkrankungen/Unfällen dürfen keinesfalls eigenmächtig Medikamente (dazu zählen z.B. auch homöopathische Heilmittel oder Wundsalben) verabreicht werden (= eigenmächtige Heilbehandlung). Es ist sofort ein Arzt/eine Ärztin hinzuzuziehen.
Bei chronischen Erkrankungen und Allergien: Sollte im Ausnahmefall die Teilnahme eines Kindes an einer Veranstaltung nur möglich sein, sofern eine Medikamentengabe durch die Betreuungsperson erfolgt, so kann sich der/die BetreuerIn zu einer Medikamentenverabreichung bereit erklären. Es besteht keine Verpflichtung dazu und von den Eltern kann die Verabreichung von Medikamenten nicht eingefordert werden.
Voraussetzungen:
- Schriftliche Verordnung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin
- Bei Gefahr von medizinischen Notfällen (epileptischer Anfall, allergischer Schock etc.): ärztliche Unterweisung und Erstellung eines Notfallplans ist unerlässlich
- Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
- Kindersichere Verwahrung der Medikamente
- Schriftliche Dokumentation der Medikamentengabe
Notfall: Tritt tatsächlich ein Notfall ein, ist jede/jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten (z.B. Verabreichung einer mitgeführten Injektion bei Bienenstichallergie).
Aufsichtspflicht & Jugendschutz ▾
Aufsichtspflicht besteht immer für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18 Jahre). Nehmen Minderjährige an einer Veranstaltung teil, geht die Aufsichtspflicht auf die Betreuungspersonen vor Ort über.
Was bedeutet Aufsichtspflicht?
- Erkundigungspflicht: Allergien, Medikamente, Kontaktmöglichkeiten zu den Eltern
- Anleitungs- und Warnpflicht: Gefahren vermeiden, altersgerechte Hinweise
- Eingreifpflicht: Konsequenzen bei Regelverstoß oder gefährlichem Verhalten
- Kontrollpflicht: Sicherstellen, dass Regeln eingehalten werden
Altersgrenzen (Richtwerte):
- Bis ca. 6 Jahre: durchgehend zu beaufsichtigen (Blick- und Hörweite)
- Ca. 6–10 Jahre: 1–2 Stunden ohne direkte Aufsicht möglich, Aufenthaltsort muss bekannt sein
Betreuungsschlüssel: Pro BetreuerIn max. 8 Kinder.
Es gilt das Jugendschutzgesetz des Bundeslandes Steiermark. Nähere Infos: www.help.gv.at
Versicherungen ▾
Unfallversicherung: Alle Naturfreunde-Mitglieder sind im Rahmen der Freizeit-Unfallversicherung unfallversichert. Die betreuten Kinder müssen ebenfalls Naturfreunde-Mitglieder sein.
Haftpflichtversicherung: Alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der Naturfreunde verfügen über eine Haftpflichtversicherung. Grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht ersetzt.
Krankenversicherung: Alle minderjährigen TeilnehmerInnen sollten eine Krankenversicherung besitzen.
Bei Fragen: jugend@naturfreunde-voitsberg.at | Heimo Lenzbauer: 0664 7505 4390
Naturfreunde Voitsberg – Jugend