Naturfreunde Jugend Naturfreunde Voitsberg Sattelhaus Voitsberg

Naturfreunde Jugend Voitsberg

Kinder-Sommercamp 2026

11. – 12. August 2026

Naturfreundehaus Sattelhaus, Voitsberg

Alter: 6 bis 10 Jahre Mitglieder: € 49,– / Gäste: € 69,– Anmeldeschluss: 10. Juli 2026

Wichtiger Hinweis: Medikamente

BetreuerInnen von Feriencamps sind von Gesetzes wegen nicht dazu ermächtigt, Medikamente an Kinder zu verabreichen. Bei akuten Erkrankungen/Unfällen dürfen keinesfalls eigenmächtig Medikamente verabreicht werden. Es wird sofort ein Arzt/eine Ärztin hinzugezogen.

Ausnahme bei chronischen Erkrankungen/Allergien: Ist die Teilnahme nur mit Medikamentengabe möglich, kann sich die Betreuungsperson freiwillig dazu bereit erklären – mit schriftlicher ärztlicher Verordnung und Einverständniserklärung der Eltern. Es besteht keine Verpflichtung zur Verabreichung.

Notfall: Tritt ein Notfall ein, ist jede/jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten (z.B. Injektion bei Bienenstichallergie).

1

Angaben zum Kind

2

Erziehungsberechtigte

3

Notfallkontakt (falls abweichend)

4

Gesundheit & besondere Bedürfnisse

Bitte beachten: Die Verabreichung von Medikamenten durch BetreuerInnen erfordert eine schriftliche ärztliche Verordnung und Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit der Kursleitung auf.
5

Einverständniserklärungen

Mit dem Absenden bestätigen Sie alle markierten Einverständniserklärungen. Ihre Anmeldung ist erst nach Bestätigung durch die Kursleitung verbindlich.

Vollständige Informationen

Medikamentengabe – vollständige Regelung

BetreuerInnen von Feriencamps sind von Gesetzes wegen nicht dazu ermächtigt, Medikamente an Kinder zu verabreichen. Bei akuten Erkrankungen/Unfällen dürfen keinesfalls eigenmächtig Medikamente (dazu zählen z.B. auch homöopathische Heilmittel oder Wundsalben) verabreicht werden (= eigenmächtige Heilbehandlung). Es ist sofort ein Arzt/eine Ärztin hinzuzuziehen.

Bei chronischen Erkrankungen und Allergien: Sollte im Ausnahmefall die Teilnahme eines Kindes an einer Veranstaltung nur möglich sein, sofern eine Medikamentengabe durch die Betreuungsperson erfolgt, so kann sich der/die BetreuerIn zu einer Medikamentenverabreichung bereit erklären. Es besteht keine Verpflichtung dazu und von den Eltern kann die Verabreichung von Medikamenten nicht eingefordert werden.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Verordnung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin
  • Bei Gefahr von medizinischen Notfällen (epileptischer Anfall, allergischer Schock etc.): ärztliche Unterweisung und Erstellung eines Notfallplans ist unerlässlich
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
  • Kindersichere Verwahrung der Medikamente
  • Schriftliche Dokumentation der Medikamentengabe

Notfall: Tritt tatsächlich ein Notfall ein, ist jede/jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten (z.B. Verabreichung einer mitgeführten Injektion bei Bienenstichallergie).

Aufsichtspflicht & Jugendschutz

Aufsichtspflicht besteht immer für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18 Jahre). Nehmen Minderjährige an einer Veranstaltung teil, geht die Aufsichtspflicht auf die Betreuungspersonen vor Ort über.

Was bedeutet Aufsichtspflicht?

  • Erkundigungspflicht: Allergien, Medikamente, Kontaktmöglichkeiten zu den Eltern
  • Anleitungs- und Warnpflicht: Gefahren vermeiden, altersgerechte Hinweise
  • Eingreifpflicht: Konsequenzen bei Regelverstoß oder gefährlichem Verhalten
  • Kontrollpflicht: Sicherstellen, dass Regeln eingehalten werden

Altersgrenzen (Richtwerte):

  • Bis ca. 6 Jahre: durchgehend zu beaufsichtigen (Blick- und Hörweite)
  • Ca. 6–10 Jahre: 1–2 Stunden ohne direkte Aufsicht möglich, Aufenthaltsort muss bekannt sein

Betreuungsschlüssel: Pro BetreuerIn max. 8 Kinder.

Es gilt das Jugendschutzgesetz des Bundeslandes Steiermark. Nähere Infos: www.help.gv.at

Versicherungen

Unfallversicherung: Alle Naturfreunde-Mitglieder sind im Rahmen der Freizeit-Unfallversicherung unfallversichert. Die betreuten Kinder müssen ebenfalls Naturfreunde-Mitglieder sein.

Haftpflichtversicherung: Alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen der Naturfreunde verfügen über eine Haftpflichtversicherung. Grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht ersetzt.

Krankenversicherung: Alle minderjährigen TeilnehmerInnen sollten eine Krankenversicherung besitzen.

Bei Fragen: jugend@naturfreunde-voitsberg.at | Heimo Lenzbauer: 0664 7505 4390

Naturfreunde Voitsberg – Jugend